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1778 - 1830 (51 år)
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Navn |
Rudolph Anton Ludvig von Qualen |
Fødsel |
19 jun. 1778 |
Westensee, Slesvig-Holsten, Tyskland |
Køn |
Mand |
Beskæftigelse |
- Kammerherre, Oberst, Hæren, Gesandt ved det Oldenburgske Hof og hansestæderne
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Død |
21 feb. 1830 |
Eutin, Slesvig-Holsten, Tyskland |
- Die Ermordung des dänischen Ministers und Kammerherrn Rudolf Anton Ludwig von Qualen ist sorgfältig dokumentiert. Acht hellgraue Kartons von der Größe eines Aktenkoffers enthalten alle schriftlichen Beweisstücke. Das Schleswiger Landesarchiv birgt wertvollere Schätze. Aber gewiss nur wenige, die ein größeres Geheimnis umgibt.
Der 21. Februar des Jahres 1830 war ein kalter Wintertag. Es hatte kräftig geschneit, und niemand begab sich in Eutin freiwillig nach draußen. Schon gar nicht, um in der Dunkelheit spazieren zu gehen. Eine Ausnahme machte Rudolf von Qualen. Er brach jeden Abend genau zwischen 19.15 und 19.30 Uhr zu einem Spaziergang auf. Nicht auf der Straße, sondern in seinem von einer zwei Meter hohen Mauer von der Außenwelt abgeschirmten Garten.
Von Qualen, 58 Jahre alt, war der Repräsentant des dänischen Königs in Eutin. Das „Weimar des Nordens“ war zwar nicht mehr Residenzstadt des Herzogtums Lübeck-Oldenburg, beherbergte aber noch einige wichtige Behörden. Der Kammerherr von Qualen war ein personelles Relikt aus besseren Zeiten, viel zu tun hatte er nicht, verfügte jedoch neben seiner großen Familie über reichlich Personal. Dazu gehörte der Kutscher Christian (24) sowie die Diener Jasper Dietrich (28) und Heinrich. Aus verständlichen Gründen waren alle drei auf den Hausherrn nicht gut zu sprechen; denn der Kammerherr behandelte seine Untergebenen wie Menschen zweiter Klasse. Über Kleinigkeiten konnte er sich gewaltig aufregen, verlangte Schadenersatz für einen zerbrochenen Milchtopf, drohte mit Schlägen.
Untereinander luden die Drangsalierten ihren Zorn ab, wünschten ihrerseits dem hohen Herrn Prügel, andere Bedienstete hörten dies und trugen es weiter.
Zu den Pflichten der Dienerschaft gehörte es, die Wege im Garten von Schnee zu säubern, damit der Kammerherr seine abendlichen Runden drehen konnte. Stets bewaffnet mit einem festen Stock. Die Wanderung dauerte etwa eine Stunde, niemandem war es gestattet, bei diesem Ritual zu stören. Und plötzlich stand dem Kammerherrn ein Mann gegenüber, schlug ihn mit einem zugleich scharfen und stumpfen Gegenstand nieder, durchwühlte die Taschen des Pelzrocks, fügte dem wahrscheinlich schon tödlich Verletzten noch ein Dutzend weiterer Schläge zu und verschwand in der Dunkelheit. Vom Tatort konnte man in den hell erleuchteten Gartensaal blicken, wo die Familie mit fünf minderjährigen Kindern versammelt war. Stimmen drangen nach draußen, die Bedienung servierte Speisen und Getränke.
Gegen 21 Uhr fiel der Kammerherrin auf, dass der Gatte schon eine halbe Stunde länger als gewöhnlich ausgeblieben war. Der Diener Jasper Dietrich erhielt den Auftrag, nach dem Vermissten zu suchen. Er beschränkte sich auf das Haus und meldete: Nichts. Nach einer Stunde erfolgte ein neuer Auftrag. Der Kammerherr möge im Garten gesucht werden. Der Diener ging auf der linken Seite zur Pforte am äußersten Ende des Gartens und kam den gleichen Weg zurück. Warum benutzte er bei der Rückkehr nicht die rechte, ebenfalls vom Schnee gesäuberte Seite? Nicht zu finden, meldete er. Mittlerweile war es 23 Uhr geworden und die Unruhe im Haus gestiegen. Der Diener wurde erneut in den Garten geschickt. Zur Unterstützung weckte er seinen Kollegen Heinrich. Diesmal ließ sich die rechte Seite nicht vermeiden. Und dort fanden sie den Toten.
Einer kehrte ins Haus zurück und meldete: Nichts. Der andere stieg über die Mauer und alarmierte den Arzt. Der sah den Toten, eilte von dannen und kehrte mit einem Kollegen zurück. Gemeinsam stellten sie fest: Der Kammerherr sei auf dem glatten Weg ausgerutscht. Dann trugen sie den vermeintlich Verunglückten in den Gartensaal. Am nächsten Tag geschah nichts.
Ein gewöhnlicher Sterblicher wäre mit der falschen Diagnose zügig beerdigt worden. Da es sich aber um einen prominenten Toten handelte, reisten mehrere Experten der Heilkunst an und stellten fest: Der königliche Minister sei erschlagen worden.
Die Mediziner hatten sich viel Zeit gelassen, die Aufklärer beschäftigten sich sogar sieben Jahre lang mit dem Fall. Im frischen Schnee hätte man Spuren finden können. Aber als die Suche nach dem Täter endlich begann, waren sie verweht und niedergetrampelt.
War jemand von außen über die Mauer gestiegen und hatte dem Kammerherrn aufgelauert? Unwahrscheinlich. Gab es politische Gründe? Nein. Persönliche? Schon eher. Mehrere Diener hatten schließlich wiederholt ihren Unmut über schlechte Behandlung geäußert. Aber Worte sind das eine, Taten etwas ganz anderes. Wer seinen Herrn erschlägt, dazu noch einen sehr prominenten, der musste mit einer furchtbaren Strafe rechnen: erst Folter, dann Hinrichtung.
Auf zwei Verdächtige konzentrierten sich die Ermittler. Es waren der Diener Jasper Dietrich und der Kutscher Christian. Zunächst galt Jasper Dietrich als Hauptschuldiger, und die Beweise schienen erdrückend. Jemand sah ihn mit einem Beil in der Hand noch ehe der Kammerherr zu seinem Spaziergang aufgebrochen war. Was er damit vorgehabt habe, wurde Jasper Dietrich gefragt. Seine Stiefel habe er nageln wollen, antwortete er. Und wie das Blut an das vermutliche Tatwerkzeug komme? Es stamme von der Katze, die er Tage zuvor auf Anordnung der Hausherrin erschlagen habe.
Heute wäre es ein Leichtes herauszufinden, ob es sich um das Blut des Ermordeten oder das der Katze handelte, im Jahr 1830 aber bestand diese Möglichkeit nicht. Da der Diener seine Unschuld beteuerte, wurde er zwar nicht inhaftiert, durfte Eutin jedoch nicht verlassen.
Einen Monat lang sammelten die Ermittler Beweise, verhörten immer wieder den Hauptverdächtigen. Dann folgte die Überraschung: Nicht Jasper Dietrich wurde festgenommen, sondern der Kutscher Christian. Er hatte widersprüchliche Angaben über sein Alibi gemacht. Ein von ihm für die Pferde benutzter Futtersack wies Blutspuren auf, auch sein Mantel, den er in der Tatnacht trug. Der Beschuldigte rechtfertigte sich: Die Flecken auf dem Futtersack stammten von Hasen, die er von einem Besuch bei der Schwiegermutter der Kammerherrin aus Kiel mitgebracht habe, und das Blut auf der Kleidung erklärte er damit, dass er geholfen habe, den toten Kammerherrn in den Gartensaal zu tragen.
Das waren zwar einleuchtende Begründungen, dennoch musste der Kutscher im Gefängnis bleiben. Dort erhielt er acht Monate nach der Festnahme Gesellschaft, nämlich durch den Kollegen Jasper Dietrich. Der hätte Zeit genug gehabt zu fliehen. Doch er verließ die Stadt nicht. Weil er wirklich unschuldig war?
Die Mühlen der Justiz mahlten in diesem Fall besonders langsam. 134 Zeugen wurden befragt. Erst erkrankte der Richter, dann verlief sich der Verteidiger im Dickicht der Akten und musste ausgetauscht werden. Erst 1834, und damit vier Jahre nach der Tat, präsentierte der Peinliche Ankläger seine Klageschrift. 172 Indizien legte er gegen Jasper Dietrich vor und beantragte die Todesstrafe. Der Kutscher Christian sollte wegen Beihilfe für acht Jahre ins Zuchthaus. Die Verteidigung dagegen plädierte auf Freispruch.
Für die Berufung war die juristische Fakultät der Kieler Universität zuständig. Die aber wurde wegen allzu großer Nähe zum Tatort von den Angeklagten abgelehnt. Also sollten die Göttinger Rechtsgelehrten entscheiden. Und die teilten 1836, mehr als sechs Jahre nach dem Mord, mit: Die Beweise reichten nicht. Freispruch sei zu empfehlen. Das lehnte der Staatsanwalt ab, und der Fall ging zur letzen Instanz an das Großherzogliche Oberappellationsgericht nach Oldenburg.
Fast genau sieben Jahre nach der Tat fiel dort das endgültige Urteil: Die beiden Angeklagten wurden freigesprochen. Eine Entschädigung erhielten sie jedoch nicht. Jasper Dietrich musste sogar für die Verpflegung hinter Gittern zahlen, der Kutscher Christian nicht.
Zu den vielen Merkwürdigkeiten des ungeklärten Verbrechens kam eine weitere: Man hätte vermuten können, dass die beiden Beschuldigten, von denen einer wahrscheinlich der Täter war, schleunigst Eutin verließen. Doch stattdessen blieben sie nicht nur, sondern der Großherzog stellte sie als Fuhrmann und als Gärtner ein. Jasper Dietrich starb 75-jährig, Christian wurde sogar 91 Jahre alt. Die Kammerherrin zog mit ihrer Familie nach Itzehoe, wo Rudolf Anton Ludwig von Qualen sieben Monate nach seinem Tod begraben wurde.
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von Erich Maletzke
erstellt am 11.Jan.2015 | 16:16 Uhr
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Notater |
v. Qualen, Rudolph Anton Ludvig, 1778-1830, Diplomat, blev født 19. Juni 1778 paa Westensee ved Rensborg, der ejedes af hans Fader, Landraad Friedrich August v. Q. (f. 1747 d. 1805); Moderen var Magdalena Wilhelmina Karolina f. v. Rumohr.
Q. blev allerede Kadet 1789, og hans militære Løbebane udvikler sig nu som følger: Fændrik 1795, Sekondlieutenant 1800, Premierlieutenant 1803, Stabskapitajn ved 3. jyske Regiment og Adjudant hos Kronprins Frederik 1807, Adjoint i Generalstaben 1808, Divisionsadjudant 1809, Major 1812 og samtidig Overadjudant, i hvilken Egenskab han skal have ledsaget Kong Frederik VI til Wien, og endelig 1818 Oberstlieutenant; men det følgende Aar maatte han af Helbredshensyn tage sin Afsked med Titel af Oberst og ansattes derpaa som Gesandt ved det oldenborgske Hof.
I Eutin forblev Q., der havde faaet Kammerherrenøglen i 1814 og Kommandørkorset 1826, lige til at hans Liv fik en brat Afslutning 21. Febr. 1830, da han fandtes myrdet i sin Have, hvor han som sædvanlig var gaaet en Aftentur. Denne Forbrydelse vakte stor Opsigt, men uagtet flere Personer sigtedes for at have udøvet den, lykkedes det ingen Sinde at faa den opklaret; kun ét syntes at være givet, nemlig at der ikke forelaa et Rovmord.
Q. havde 30. April 1819 i Itzeho ægtet Caroline Sophie Emerentia Komtesse Ahlefeldt (f. i Itzeho 16. Sept. 1787, d. i Rensborg 6. Marts 1870), Datter af General Frederik Carl Chr. Ulrik Greve A. (I, 144).
Nordalbing. Studien III, 139. Bobé, Slægten Ahlefeldts Hist., Greverne t. Langeland S. 100.
C. Zytphen-Adeler.
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Person-ID |
I10908 |
Reventlow |
Sidst ændret |
17 apr. 2015 |
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Begivenhedskort |
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| Fødsel - 19 jun. 1778 - Westensee, Slesvig-Holsten, Tyskland |
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| Ægteskab - 30 apr. 1819 - Itzehoe, Slesvig-Holsten, Tyskland |
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| Død - 21 feb. 1830 - Eutin, Slesvig-Holsten, Tyskland |
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Billeder
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2 Billeder |
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